fib e.V.

Der Verein

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen. Aufgrund der Zuschreibung einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung wird manchen Menschen dieses Grundrecht jedoch vorenthalten. Allzu oft sind fremdbestimmte und bevormundende Lebensverhältnisse die Folge. 

Ausgehend von dieser Erfahrung wurde im Jahr 1982 unter der Beteiligung Betroffener der Verein zur Förderung der Integration Behinderter e.V. gegründet.

Leitgedanke des fib e.V. ist es, die defizitäre Betrachtungsweise der als „behindert“ bezeichneten Menschen zu überwinden. Zwar benötigen manche Menschen ein bestimmtes Maß an Hilfen zur Bewältigung ihres Lebensalltags, gleichwohl stellt nicht dieser Hilfebedarf eine Behinderung dar, sondern die unzureichende Bereitstellung von Hilfen sowie eine nicht barrierefrei gestaltete Umwelt.

Somit beschreibt die Bezeichnung Behinderung weniger Persönlichkeitsmerkmale oder menschliche Eigenschaften als vielmehr die Gestalt der sozialen Umwelt. Oder, wie es ein geflügeltes Wort der Krüppel- und Behindertenbewegung ausdrückt: Behindert ist man nicht, behindert wird man.

Dem zufolge sieht es der fib e. V. als seine Aufgabe an, den Aufbau ambulanter Dienste voranzutreiben, so dass Menschen mit Behinderungen normale Wohn- und Lebensmöglichkeiten außerhalb des Elternhauses und stationärer Einrichtungen nutzen können. Denn die Achtung der Personalität und des Selbstbestimmungsrechts sind unteilbar und dürfen nicht von individuellen Merkmalen eines Menschen abhängig sein.

Unsere Ziele sind:

  • die uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe
  • die Realisierung individueller und selbst gewählter Lebensformen
  • die Entscheidungsfreiheit von Menschen mit Behinderung über die Formen der gewünschten Hilfen
  • die konsequente Verwirklichung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"

 

Grundprinzip unserer ambulanten Hilfen ist der bedarfsorientierte, individuelle Ansatz, der die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Hilfen müssen betroffenen Menschen angepasst werden, um nicht Menschen wegen ihrer Behinderung vorgegebenen Strukturen anzupassen. Es gilt, durch angemessene individuelle Hilfen ein Maximum an persönlicher Emanzipation und Selbständigkeit zu ermöglichen. Die Angebotsstrukturen offener Hilfen sind daher entsprechend flexibel auszugestalten.

Gleichzeitig liegt die Verfügungskompetenz über die erforderlichen Dienstleistungen bei den Betroffenen selbst, also: die Bestimmung darüber, wann, wo, wie und unter welchen Voraussetzungen die Hilfe stattfindet und welche Personen für die Hilfe eingesetzt werden. Die Abhängigkeit von Hilfe darf nicht zur Abhängigkeit von Einrichtungen werden.

Dieser Leitgedanke spiegelt sich wider in unserer Auffassung über die Bedingungen angemessener Hilfe:

  • Wir sprechen von "KundInnen oder NutzerInnen" statt von Klienten oder Betreuten, denn der Dienst ist von ihrem Auftrag abhängig und nicht sie vom Wollen oder der Zielsetzung des Dienstes.
  • Wir sprechen von "Assistenz" statt von Pflege oder Schwerstbehindertenbetreuung, denn die Hilfe dient den von den NutzerInnen selbst gesetzten Zwecken.
  • Wir sprechen von "Unterstützung und Begleitung" statt Betreuung, denn die wohlmeinende Fürsorge pädagogischer Konzepte hat zurückzutreten hinter die Achtung und den Respekt vor individuell besonderen Lebensentwürfen und -formen.


Folgende Arbeitsbereiche haben sich seit der Gründung des Vereins 1982 entwickelt:


Sozialpolitischer Auftrag

Nach wie vor müssen wir uns mit vielfältigen Formen gesellschaftlicher Ausgrenzung und Diskriminierung behinderter Menschen auseinandersetzen, die eine individuelle Entfaltung und uneingeschränkte Partizipation verhindern. Die strukturellen Rahmenbedingungen widersprechen vielerorts den Prinzipien von Selbstbestimmung und Normalisierung. Deshalb sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, uns sozialpolitisch zu engagieren und öffentlich für die Belange behinderter Menschen einzutreten.

Viele positive Ansätze und Entwicklungen der letzten Jahre werden durch den Kostendruck und die Reduzierung sozialer Leistungen in Frage gestellt.

Das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, wird in der Rechtsprechung und Praxis der Leistungsträger oftmals durchbrochen. So wird Menschen mit einem hohen Hilfebedarf oder wegen einer geistigen Behinderung ein Leben in der eigenen Wohnung mit dem Verweis auf angeblich zu hohe Kosten vorenthalten. Durch die Begrenzung von Hilfeleistungen wird häufig nur das physische Überleben sichergestellt. Die Integration behinderter Kinder in der Regelschule wird nach einer kurzen Aufbruchphase schon wieder zurückgedrängt. Behinderte Menschen sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen.

Der Verein unterstützt rückhaltlos die Forderung nach uneingeschränkter Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Es gehört zu unserer täglichen Arbeit, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren sowie Akzeptanz und Toleranz im Miteinander zu fördern.

Wir setzen uns ein

  • für eine umfassende Förderung und Weiterentwicklung offener und ambulanter Angebote
  • für die Verbesserung der Rechtspositionen behinderter Menschen
  • für die barrierefreie Gestaltung der Umwelt

Der Verein in Daten und Fakten

Der fib e. V. ist u.a. Mitglied in folgenden Verbänden und Zusammenschlüssen:

Der fib e.V. ist zudem

Der Verein versteht sich als Klammer für die verschiedenen Arbeitsfelder des fib e.V. und als Ideengeber für die Leitlinien der weiteren Entwicklung.

Der fib e.V. hat derzeit ca. 70 Mitglieder. Ein wichtiger Grundgedanke ist, dass auf Unterstützung angewiesene Personen ihre Erfahrungen und Forderungen in die Leitlinien und praktische Arbeit des Vereins einbringen. Geschäftsführender Vorstand:

  • Ralf Kern
  • Michael Schimanski

der Aufsichtsrat:

  • Klaus Bendel
  • Christoph Berwanger
  • Carola Ewinkel
  • Albrecht Rohrmann
  • Wolfgang Urban
  • Naxina Wienstroer

Nähere Informationen über die Arbeit des Vereins erhalten Sie über die Geschäftsstelle. Auf diesem Wege können Sie auch Kontakt zu einzelnen Vorstandsmitgliedern aufnehmen.

Mitgliedsantrag

Senden Sie bitte den ausgefüllten Mitgliedsantrag an:

fib e.V. Marburg
der Aufsichtsrat
Am Erlengraben 12a
35037 Marburg