Arbeitsbereich: Familienunterstützung
Stellen
Sie sich vor, Sie haben eine Tochter oder einen Sohn mit Behinderung und
...
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Ihr Sohn möchte an den
Ferienspielen Ihrer Gemeinde teilnehmen
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Ihre Tochter möchte mit
ihren Freundinnen in die Grundschule gehen und braucht dort Unterstützung
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Sie möchten mal alleine
in Urlaub fahren
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Sie wünschen sich Unterstützung
in der Pflege um Zeit für sich zu gewinnen
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Sie möchten wieder berufstätig
werden
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Sie möchten mal wieder
abends ausgehen
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Ihre Tochter möchte in
die Disco gehen
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Sie wünschen sich ein Angebot
während der Schulferien.
Wie kann das gehen?
Wir unterstützen Sie dabei,
diese Wünsche zu erfüllen.
Unser Angebot:
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Wir unterstützen Sie in
der Pflege, z. B. beim Baden, Ernährung und ins Bett bringen.
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Wir betreuen Ihr Kind bei Ihnen
zu Hause, z. B. mit Spielangeboten oder Vorlesen.
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Wir unterstützen Ihr Kind
beim Besuch der Regelschule mit pflegerischen und betreuerischen Hilfen.
(siehe Integrationshilfe Schule)
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Wir begleiten Ihr Kind zu Freizeitaktivitäten
außer Haus, z. B. zum Schwimmen oder zum Sport, ins Kino, zu
Konzerten oder in Museen.
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Wir begleiten Ihr Kind zu Freizeitangeboten
und Fahrten Ihrer Gemeinde.
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Wir begleiten Ihr Kind zu Arztbesuchen
und Therapien.
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Wir unterstützen Sie bei
Behördengängen.
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Wir vermitteln auf Wunsch familientherapeutische
Beratung oder Selbsthilfegruppen.
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Wir veranstalten Ferienspiele
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Wir unterstützen:
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im Rahmen von regelmäßigen
stundenweisen Hilfen, auch abends und am Wochenende.
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als Verhinderungspflege stunden-
oder tageweise bis zu rund um die Uhr bei Abwesenheit oder Verhinderung
der Eltern.
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als Eingliederungshilfe in der
Schule, wenn Ihr Kind eine Regelschule besucht.
Die Finanzierung der Hilfen
ist möglich über:
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die Pflegeversicherung
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als regelmäßige stundenweise
Entlastung von der Pflege- und Hilfesituation.
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Sie können dazu ihr Pflegegeld
ganz oder teilweise in Sachleistungen umwandeln.
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als Verhinderungspflege, wenn
die Pflegeperson sich tage- oder stundenweise erholt (§ 39 SGB
XI)
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als zusätzliche Betreuungsleistung
(§ 45 b SGB XI)
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das Sozial- oder Jugendamt.
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als "Hilfe zur Teilnahme
am Leben in der Gemeinschaft". Diese
Hilfe dient z. B. dazu, Ihr Kind besser zu fördern und ihm Freizeitaktivitäten
zu ermöglichen. Sie wird einkommensabhängig gewährt.
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als Hilfe zur Erziehung
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als "Hilfe zur Wahrnehmung
einer angemessenen Schulbildung". Sie können diese Hilfe
in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind zusätzliche pflegerische oder
betreuerische Unterstützung in der Schule braucht. Sie ist einkommensunabhängig.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten,
z. B. über die Krankenkasse oder andere Rehabilitationsträger
können bei Bedarf individuell abgeklärt werden. Unsere Hilfen
können natürlich auch privat finanziert werden.
MitarbeiterInnen
Der Arbeitsbereich Familienunterstützung
wird von pädagogischen Fachkräften geleitet. Sie haben eine
persönliche Ansprechpartnerin, die Ihnen regelmäßig für
Gespräche zur Verfügung steht. So können die Hilfen Ihren
Bedürfnissen angepasst werden.
Wir arbeiten eng mit den anderen
Arbeitsbereichen des fib e. V. zusammen und können Sie so auch in
weitergehenden Fragestellungen beraten.
Die Betreuungsarbeit in Ihrer Familie
wird von nebenamtlichen MitarbeiterInnen geleistet. In der schulischen
Integrationshilfe werden hauptamtliche Kräfte eingesetzt. Wenn Ihr
Hilfebedarf und die Finanzierung geklärt sind, schlagen wir eine
Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter vor. Die Beteiligten entscheiden dann
über den Einsatz.
Wir sorgen für die regelmäßige
Weiterbildung unserer MitarbeiterInnen. Neben regelmäßigen
Treffen zum Erfahrungsaustausch finden Fortbildungsveranstaltungen zu
praxisbezogenen Themen statt.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Wie sie uns erreichen:
fib e.V.,
Am Erlengraben 12 a, 35037 Marburg
Arbeitsbereich Familienunterstützung
Tel.: 06421 16967 -40
Fax: 06421 16967 -29
e-mail: fu@fib-ev-marburg.de
Sie erreichen uns am
besten vormittags oder über unseren Anrufbeantworter.Wir rufen Sie
gerne zurück.
Stand:August
2010
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